Hier finden Sie ständig aktuelle Angebote rund ums Thema Fliegenfischen.

Fischen im Vinschgau – Ihr Angelerlebnis in den Gewässern Südtirols

Fliegenfischen in Südtirol – Alle Informationen auf einen Blick

Das Fliegenfischen im Vinschgau bietet eine einzigartige Möglichkeit, die beeindruckende Natur Südtirols auf besondere Weise zu erleben. Die Gewässer bieten eine breite Palette von Angelmöglichkeiten – vom hochgelegenen Bergsee auf 2.749 Metern Höhe über sprudelnde Gebirgsbäche bis hin zum wichtigsten Fluss Südtirols - der Etsch.

Für passionierte Angler besteht die Möglichkeit, Tageskarten für viele dieser Gewässer zu erwerben und dort auf Bachforellen, Regenbogenforellen und marmorierte Forellen zu angeln. 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie für einen erfolgreichen und verantwortungsvollen Angeltag in den Gewässern des Vinschgau benötigen. Erleben Sie die Faszination des Fischens in einer der schönsten Regionen Südtirols!

Die folgenden Tageskarten sind bei uns im Geschäft erhältlich:

Gewässer

Fischereibeginn & -ende

Köder

Preis Tageskarte

1 A - Reschensee

1. Juni - 31. Oktober

Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder, mit den hier folgenden Einschränkungen:
Es dürfen keine Larven der Fleischfliege u. Fischrogen (außer konservierte Lachseier aus dem Köderhandel) verwendet werden.
Im See sind max. zwei Ruten mit jeweils max. 3 Einzelhaken (=3 Nymphen bei der Hegene) od. max. 2 Drillingen beim Fischen mit Kunstköder beim Spinnfischen (Wobbler usw.) erlaubt.
Beim Fischen mit Naturköder (Wurm, Made usw.) und Fischteigen darf nur mit einem widerhakenlosem Einzelhaken mit min. 1cm
Öffnung pro Rute gefischt werden. Beim Fischen mit Schluckködern (Naturköder, Fischteige usw.) muss jeder gefangene Maß-Fisch entnommen werden.

20 Euro

Haidersee

18. April - 31. Oktober

alle Informationen dazu finden Sie hier

31 Euro

Etsch 7A

Haidersee-Auslauf bis zum Zusammenfluss Rambach 

1.Mai - 30. September

- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken

- toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken

- Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen

25 Euro

Etsch 7 B

vom Zusammenfluss Rambach bis zur Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns

2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

Max. 2 künstliche Fliegen. Vom 1.10. bis 31.10. darf nur mit der Trockenfliege od. Nymphen gefischt werden. Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt.

Im Oktober sollte nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.

25 Euro

Etsch 7 C

von der Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns, bis zur Brücke der Staatstraße beim Hotel Post in Spondinig

2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken

- toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken

- Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.

Vom 01.10. bis 31.10. darf nur mit der Fliegenrute u. max. zwei künstlichen Fliegen (Trockenfliegen od. Nymphen) gefischt werden. Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt. Im Oktober sollte nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.

25 Euro

Rambach 11

von der Staatsgrenze in Taufers bis Einfluss in die Etsch

1. April - 30. September

Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder.
Es darf nur mit Einzelhaken gefischt werden.

25 Euro

Suldenbach 12

vom Ursprung bis zum Einfluß in die Etsch

1. März - 30. September

- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken
- künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken
- Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.

nur mit Jahreskarte

Puni 14 A

von Ursprung bis Dorf Planail

1. Mai bis 30. September

In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

nur mit Jahreskarte

Puni 14 B

Von Planail bis zur Straßenbrücke Glurns

1. Mai bis 30. September

In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

nur mit Jahreskarte

Saldurbach 16

vom Ursprung bis zum Einfluss in die Puni

1. Mai - 30. September

Vom Ursprung bis zur Rückhaltesperre vor Schluderns: Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken, künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken, Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen.
Von der Rückhaltesperre vor Schluderns bis zum Einlauf in die Puni: Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

nur mit Jahreskarte

Saldursee 16

1. Juli bis 30. September

- Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
- Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken

nur mit Jahreskarte

Upisee 16

1. Juli bis 30. September

- Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
- Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken

nur mit Jahreskarte

Etsch 18 A
von der Spondiniger Brücke (Brücke der Staatsstraße beim Hotel Post) bis zur Laaser Brücke ohne Seitengewässer

2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

- Künstliche Köderfische am Bleikopfsystem mit einem Einzelhaken ohne Widerhaken
- Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
- Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken
Vom 1.10. bis 31.10. darf nur mit der Trockenfliege oder Nymphen gefischt werden.
Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt.

25 Euro

Etsch 19 A
von der Dorfbrücke in Laas bis zur Göflaner Brücke

2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

- Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken
- Fliegenfischen mit maximal 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken
Von 1.10. bis 31.10. darf nur mit der Trockenfliege oder Nymphen gefischt werden.

nur mit Jahreskarte

Etsch 19 B
von der Göflaner Brücke bis zur Latscher Brücke

2. Sonntag im Februar - 31. Oktober

Jede Art von künstlichen Fliegen ohne Widerhaken (max. 2 St.) gefischt mit Fliegenrute, Fliegenrolle und Fliegenschnur.
Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten, ab 1. Oktober bis 31. Oktober nur Trocken- oder Nassfliege.

40 Euro

Etsch 24 B
vom Einlauf des E-Werk Alperia Kastelbell bis zur Brücke in Staben

2. Sonntag im Februar - 15. November

- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken
- Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken
Vom 01.10. bis 15.11. darf nur mit der Trockenfliege od. Nymphen gefischt werden. Um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören sollte im Oktober/November nicht gewatet werden.

40 Euro

Schnalserbach 26 F
von der Staumauer in Vernagt bis zur Karthauser Brücke

1. April bis 30. September

In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt.
Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.

30 Euro

Vernagtsee 28
vom Einfluss Schnalserbach bis zur Staumauer des Vernagt See auf der orographisch linken Seite

1. Mai  - 30. September

Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder mit Ausnahme der Fleischfliegenlarve und den Fischrogen (Lachsrogen inbegriffen) und allen gesetzlich geschützten Tierarten.
Es sind 2 Angelruten mit je 3 Angelhaken erlaubt.

25 Euro

Passer 258 
von der Saltauser Brücke bis zur Variantenbrücke oberhalb der Gilfschlucht

1. April - 31. Oktober

In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten.
Vom 01.10. bis 31.10. darf nur mit der Fliegenrute und maximal zwei künstlichen Fliegen (Trockenfliegen oder Nymphen) gefischt und nur die Regenbogenforelle entnommen werden. Im Oktober sollte nicht gewatet werden, um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören.

70 Euro

Schildhöfe Passeier
Zone A
Pfeldererbach
Brücke Unterstein bis Zeppichl & von Fuxensteg Bergkristall

bis 30. September

alle landesgesetzlich erlaubten Köder
- künstliche und natürliche Fliege
- Regenwurm, Mehl- sowie Honigmade
- Prille und Heuschrecken
Ebenfalls erlaubt sind Blinker (1 Haken) derselben Öffnung sowie Widerhaken.

30 Euro

Zone A1
Fliegenstrecke Pfeldererbach
Fuxensteg Pfelders - Untersteiner Brücke

bis 30. September

Das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute und ohne Widerhaken mit bis zu 2 Fliegen (Trockenfliegen, Nassfiegen, Streamer oder Nymphen) erlaubt.

30 Euro

Zone C
Passer (Huli Staumauer bis Schwelle Granstein)

bis 31. Oktober

NO KILL (außer Regenbogenforellen: das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute ohne
Widerhaken mit bis zu 2 Fliegen (Trocken-, Nassfliegen, Streamer oder Nymphen) erlaubt.

60 Euro

 

Die Vielfalt der Gewässer in Südtirol ist beeindruckend und bietet für jeden Angler, ob Anfänger oder erfahrener Fischer, das passende Revier. Besonders Fliegenfischer finden hier ideale Bedingungen.


Alle weiteren Informationen zu den Gewässern finden Sie bei den Bewirtschaftern: