Das Fliegenfischen im Vinschgau bietet eine einzigartige Möglichkeit, die beeindruckende Natur Südtirols auf besondere Weise zu erleben. Die Gewässer bieten eine breite Palette von Angelmöglichkeiten – vom hochgelegenen Bergsee auf 2.749 Metern Höhe über sprudelnde Gebirgsbäche bis hin zum wichtigsten Fluss Südtirols - der Etsch.
Für passionierte Angler besteht die Möglichkeit, Tageskarten für viele dieser Gewässer zu erwerben und dort auf Bachforellen, Regenbogenforellen und marmorierte Forellen zu angeln.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie für einen erfolgreichen und verantwortungsvollen Angeltag in den Gewässern des Vinschgau benötigen. Erleben Sie die Faszination des Fischens in einer der schönsten Regionen Südtirols!
Die folgenden Tageskarten sind bei uns im Geschäft erhältlich:
Gewässer |
Fischereibeginn & -ende |
Köder |
Preis Tageskarte |
1 A - Reschensee |
1. Juni - 31. Oktober |
Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder, mit den hier folgenden Einschränkungen: |
20 Euro |
Haidersee |
18. April - 31. Oktober |
alle Informationen dazu finden Sie hier |
31 Euro |
Etsch 7A Haidersee-Auslauf bis zum Zusammenfluss Rambach |
1.Mai - 30. September |
- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken - toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken - Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen |
25 Euro |
Etsch 7 B vom Zusammenfluss Rambach bis zur Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns |
2. Sonntag im Februar - 31. Oktober |
Max. 2 künstliche Fliegen. Vom 1.10. bis 31.10. darf nur mit der Trockenfliege od. Nymphen gefischt werden. Die Beschwerung des Vorfaches ist untersagt. Im Oktober sollte nicht gewatet werden um etwaige Laichplätze nicht zu zerstören. |
25 Euro |
Etsch 7 C von der Brücke unterhalb des Klärwerkes in Glurns, bis zur Brücke der Staatstraße beim Hotel Post in Spondinig |
2. Sonntag im Februar - 31. Oktober |
- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken - toter od. künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken - Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen. |
25 Euro |
Rambach 11 von der Staatsgrenze in Taufers bis Einfluss in die Etsch |
1. April - 30. September |
Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder. |
25 Euro |
Suldenbach 12 vom Ursprung bis zum Einfluß in die Etsch |
1. März - 30. September |
- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken |
nur mit Jahreskarte |
Puni 14 A von Ursprung bis Dorf Planail |
1. Mai bis 30. September |
In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten. |
nur mit Jahreskarte |
Puni 14 B Von Planail bis zur Straßenbrücke Glurns |
1. Mai bis 30. September |
In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten. |
nur mit Jahreskarte |
Saldurbach 16 vom Ursprung bis zum Einfluss in die Puni |
1. Mai - 30. September |
Vom Ursprung bis zur Rückhaltesperre vor Schluderns: Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken, künstlicher Köderfisch am Bleikopfsystem mit Einzelhaken ohne Widerhaken, Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen. |
nur mit Jahreskarte |
Saldursee 16 |
1. Juli bis 30. September |
- Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken |
nur mit Jahreskarte |
Upisee 16 |
1. Juli bis 30. September |
- Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken |
nur mit Jahreskarte |
Etsch 18 A |
2. Sonntag im Februar - 31. Oktober |
- Künstliche Köderfische am Bleikopfsystem mit einem Einzelhaken ohne Widerhaken |
25 Euro |
Etsch 19 A |
2. Sonntag im Februar - 31. Oktober |
- Spinner mit Einzelhaken ohne Widerhaken |
nur mit Jahreskarte |
Etsch 19 B |
2. Sonntag im Februar - 31. Oktober |
Jede Art von künstlichen Fliegen ohne Widerhaken (max. 2 St.) gefischt mit Fliegenrute, Fliegenrolle und Fliegenschnur. |
40 Euro |
Etsch 24 B |
2. Sonntag im Februar - 15. November |
- Spinner mit widerhakenlosem Einzelhaken |
40 Euro |
Schnalserbach 26 F |
1. April bis 30. September |
In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen, mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. |
30 Euro |
Vernagtsee 28 |
1. Mai - 30. September |
Alle vom Landesgesetz erlaubten Köder mit Ausnahme der Fleischfliegenlarve und den Fischrogen (Lachsrogen inbegriffen) und allen gesetzlich geschützten Tierarten. |
25 Euro |
Passer 258 |
1. April - 31. Oktober |
In diesem Abschnitt ist nur das Fliegenfischen mit max. 2 künstlichen Fliegen ohne Widerhaken erlaubt. Die Verwendung von Jigs (Bleikopfnymphen) und Streamern ist nicht gestattet. Auch Beschwerungen jeglicher Art am Vorfach sind verboten. |
70 Euro |
Schildhöfe Passeier |
bis 30. September |
alle landesgesetzlich erlaubten Köder |
30 Euro |
Zone A1 |
bis 30. September |
Das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute und ohne Widerhaken mit bis zu 2 Fliegen (Trockenfliegen, Nassfiegen, Streamer oder Nymphen) erlaubt. |
30 Euro |
Zone C |
bis 31. Oktober |
NO KILL (außer Regenbogenforellen: das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute ohne |
60 Euro |
Die Vielfalt der Gewässer in Südtirol ist beeindruckend und bietet für jeden Angler, ob Anfänger oder erfahrener Fischer, das passende Revier. Besonders Fliegenfischer finden hier ideale Bedingungen.
Alle weiteren Informationen zu den Gewässern finden Sie bei den Bewirtschaftern: